Tiergesundheitsvorsorge und Seuchenschutz gefährdeter Rassen


Seit September 2014 bearbeiten wir das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Projekt „Gesundheitsmanagement und Seuchenschutz für gefährdete Nutztierrassen“. 

Das Projekt besteht aus zwei großen Hauptarbeitsbereichen. Zum einen möchten wir unsere Tierhalter zu Fragen der Tiergesundheitsvorsorge und Gesunderhaltung beraten. Bei Betriebsbesuchen oder auch telefonisch beraten wir zu den anstehenden Fragen der Tierhalter. Zusätzlich haben wir Broschüren zu den Tierarten Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Hühner, Wassergeflügel, Pferde und Kaninchen entworfen. Wichtige Aspekte, welche die Grundlage für die Haltung gesunder Tiere bilden, werden in den Bereichen Haltung, Zucht, Fütterung und Gesundheitsmaßnahmen gegliedert näher erläutert. Die Broschüre zur Gesundheitsvorsorge und Hygiene in der Tierhaltung allgemein ist für alle Tierarten bestimmt. Gerne können Sie sich diese Unterlagen in der Geschäftsstelle bestellen.

Zum anderen geht es um den Seuchenschutz gefährdeter Rassen. Der Ausbruch einer Tierseuche kann für die Erhaltung bestandsbedrohter Nutztierrassen eine existenzielle Bedrohung darstellen. Viele alte Rassen haben zudem nur ein regional begrenztes Verbreitungsgebiet. Bricht eine Seuche in der Hauptzuchtregion aus, können Tierseuchenschutzmaßnahmen wie die Tötung aller Tiere im Sperrbezirk zum Auslöschen einer wichtigen Teilpopulation, oder unter Umständen sogar der gesamten Rasse führen. Obwohl die Verordnungen für die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, Schweinepest und Geflügelpest die Möglichkeit eines Ausnahmestatus für spezielle Einrichtungen unter anderem auch für Betriebe, die seltene, gefährdete Rassen halten vorsehen, wird bisher im Seuchenfall beim Keulungsgebot nicht zwischen gefährdeten Rassen und den Standardrassen unterschieden. Die Ausnahmeregelung von der Keulung der Tiere kann auch für Betriebe in der Sperrzone, also die in unmittelbarer Nähe zum Ausbruchsbetrieb liegen, genehmigt werden.

Diese Ausnahmeregelungen müssen im Vorfeld von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Bisher gibt es in Deutschland unseres Wissens nach keine privaten Halter, die die Möglichkeit eines Ausnahmestatus beantragt haben. Die GEH, als gut vernetzte Dachorganisation, kennt wichtige Züchter und Zuchtlinien, so dass wir uns in der Lage sehen, wichtige Modellbetriebe jeder Rasse im ganzen Bundesgebiet identifizieren zu können. Hinzu kommt, dass wir durch die Auswertung der im Rahmen des Projektes rückgesandten Fragebögen einige potentiell geeignete Betriebe ausfindig machen konnten. Es werden bezüglich der potentiellen Eignung vor Ort zunächst allgemeine und für die jeweilige Tierart spezielle Biosicherheitskriterien wie die Verschließbarkeit des Stalles, Lage der Stallungen, Umzäunung des Betriebsgeländes und auch andere Kriterien wie die Viehdichte in der Region in Augenschein genommen. Mittels Betriebsbesuchen evaluieren wir die Eignung der Betriebe für die modellhafte Beantragung eines Schutzstatus im Seuchenfall. Diese Besuche werden zumeist von Frau Karola Stier als Projektkoordinatorin und Anika Lucht als Tierärztin und Projektmitarbeiterin durchgeführt. Bei der dann folgenden Kontaktaufnahme mit den zuständigen Veterinärbehörden und den weiteren Gesprächen und notwendigen Maßnahmen begleitet und unterstützt die GEH die Betriebe weiter.

 

© Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH)   Geschäftsstelle (GEH) -  Tel.:  05542/1864  

  Zurück